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LG Frankenthal, 29.12.2011 - 8 O 282/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn sie der Anmietsituation entsprechen (gleicher Ort und... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...
- captain-huk.de
FRACKE
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2011 - 8 O 282/11
Das erkennende Gericht schließt sich der jedenfalls im hiesigen Raum offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung an, in Hinblick auf die hinlänglich bekannten und erörterten Vorteile und Mängel beider Listen für die Bestimmung des Normaltarifs für Selbstzahler eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11, juris, Rdn. 37 ff; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541, 543). - OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2011 - 8 O 282/11
Das erkennende Gericht schließt sich der jedenfalls im hiesigen Raum offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung an, in Hinblick auf die hinlänglich bekannten und erörterten Vorteile und Mängel beider Listen für die Bestimmung des Normaltarifs für Selbstzahler eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11, juris, Rdn. 37 ff; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541, 543). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2011 - 8 O 282/11
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58).